Grundstück teilen in Rheinland-Pfalz – Kosten und Ablauf

10/09

 

Ein großes Grundstück soll verkauft, innerhalb der Familie aufgeteilt oder in mehrere Bauplätze geteilt werden? Dann ist in vielen Fällen eine Teilungsvermessung erforderlich.

Umgangssprachlich spricht man von einer Grundstücksteilung. Vermessungstechnisch wird dabei ein bestehendes Flurstück in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Die hierfür erforderliche Liegenschaftsvermessung kann in Rheinland-Pfalz durch eine öffentliche Vermessungsstelle wie zum Beispiel uns als Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt werden.

Was kostet eine Grundstücksteilung in Rheinland-Pfalz?

Die Kosten einer Teilungsvermessung lassen sich nicht pauschal nach Grundstücksgröße oder Länge der neuen Grenze berechnen. In Rheinland-Pfalz gelten hierfür festgelegte Gebühren nach der GebVermGAVO. Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation führt derzeit die Gebührenverordnung vom 17. August 2022 in der zuletzt am 15. Mai 2024 geänderten Fassung als maßgebliche Rechtsgrundlage.

Zu den Gebührenbestandteilen gehören aktuell unter anderem:

GebührenbestandteilGebühr
Grundaufwand je Antrag

446 €

je neu gebildetem Flurstück

230 €

nötige Prüfung alter Grenzpunkte je Punkt

ab 162 €

neuer Grenzpunkt (mit einer Grenzbestimmung)

71 €

Dies ist aber keine abschließende Aufzählung. Deutlich stärker auf die Gesamtkosten wirkt sich häufig die Frage aus, ob und in welchem Umfang bestehende Grundstücksgrenzen überprüft oder wiederhergestellt werden müssen. Je nach Qualität des vorhandenen Katasternachweises gelten hierfür unterschiedliche Gebühren. Zusätzlich werden die maßgeblichen Vermessungsgebühren abhängig vom Bodenwert der betroffenen Flurstücke mit einem Wertfaktor zwischen 0,9 und 1,4 multipliziert.

Deshalb kann eine scheinbar ähnliche Grundstücksteilung an zwei verschiedenen Grundstücken zu unterschiedlichen Kosten führen.

Unser Tipp: Vor der Beauftragung sollte eine konkrete Kostenschätzung anhand der vorhandenen Katasterunterlagen und der geplanten neuen Grenze erstellt werden. Diese erstellen wir Ihnen gerne kostenlos.

Wie läuft eine Grundstücksteilung ab?

Der genaue Ablauf hängt vom Einzelfall ab. Eine klassische Teilungsvermessung erfolgt im Wesentlichen in folgenden Schritten:

Anfrage und kurze Klärung: Sie schildern uns Ihr Anliegen. Hilfreich sind dabei die Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer oder ein vorhandener Lageplan. Wenn Ihnen diese Angaben nicht vorliegen, unterstützen wir Sie bei der Zuordnung.

Prüfung der Unterlagen: Wir prüfen, welche Katasterdaten vorhanden sind, welcher Vermessungsumfang erforderlich ist und ob weitere Unterlagen oder Genehmigungen benötigt werden.

Kosteneinschätzung und Beauftragung: Nach Prüfung des Einzelfalls können wir Ihnen eine nachvollziehbare Kosteneinschätzung geben. Für die konkrete Ausführung der Vermessung benötigen wir den von Ihnen unterzeichneten Auftrag. Dieses Dokument senden wir Ihnen in der Regel per Email zu, wenn Sie uns beauftragen möchten.

Vermessung vor Ort: Unsere Vermessung erfolgt vor Ort auf Ihrem Grundstück. Je nach Auftrag werden Gebäude eingemessen, Grenzen festgestellt, neue Grenzpunkte bestimmt oder vorhandene Grenzzeichen überprüft.

Auswertung und Nachbearbeitung: Nach der örtlichen Vermessung werden die Ergebnisse fachlich ausgewertet, dokumentiert und für die weitere Bearbeitung vorbereitet. Dazu zählt z. B. die Erstellung der Grenzniederschrift, die Durchführung des Grenztermins und die Erstellung der Pläne für das Katasteramt.

Übernahme in das Liegenschaftskataster: Nach Abschluss erhalten Sie vom zuständigen Katasteramt die korrigierte Liegenschaftskarte und ggf. den Fortführungsnachweis für das Notariat.

Grundbuch: Das Grundbuchamt erhält automatisch eine Fortführungsmitteilung. Soll anschließend beispielsweise ein neu gebildetes Flurstück verkauft werden, erfolgt der weitere grundbuchrechtliche Vollzug regelmäßig über den Notar.

Das Liegenschaftskataster wird nach einer Vermessung fortgeführt; über entsprechende Änderungen werden auch die betroffenen Eigentümer und das Grundbuchamt informiert.

Kann man ein Grundstück auch ohne örtliche Vermessung teilen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Rheinland-Pfalz eine sogenannte Sonderung möglich. Dabei wird ein Flurstück auf Grundlage der vorhandenen Katasterdaten aufgeteilt, ohne dass eine klassische Liegenschaftsvermessung vor Ort durchgeführt wird. Ob dieses Verfahren möglich und sinnvoll ist, muss für das jeweilige Grundstück geprüft werden. Das Landesrecht unterscheidet ausdrücklich zwischen Liegenschaftsvermessung und Sonderung.

Grundstücksteilung durch das Vermessungsbüro Esch

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz führen wir Teilungsvermessungen und weitere Katastervermessungen landesweit durch.

Sie möchten wissen, ob sich Ihr Grundstück teilen lässt und welche Kosten entstehen? Anhand des Grundstücks und des gewünschten Grenzverlaufs können wir den erforderlichen Vermessungsumfang prüfen und Ihnen vorab eine kostenlose Kostenschätzung erstellen.

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