Grenzstein fehlt oder ist verschwunden – was tun in Rheinland-Pfalz?
22/09
Ein Grenzstein ist nicht mehr auffindbar, wurde bei Bauarbeiten entfernt oder die genaue Grundstücksgrenze ist unklar? Gerade vor dem Bau eines Zauns, eines Gebäudes, einer Garage oder beim Kauf und Verkauf eines Grundstücks sollte Klarheit über den tatsächlichen Grenzverlauf bestehen.
In Rheinland-Pfalz kann die Grundstücksgrenze durch eine amtliche Grenzbestimmung überprüft und bei Bedarf wieder örtlich gekennzeichnet werden.
Grenzstein weg – ist damit auch die Grundstücksgrenze unklar?
Nicht unbedingt. Ein Grenzstein beziehungsweise Grenzzeichen kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Für die amtliche Bestimmung des Grenzverlaufs werden jedoch die vorhandenen Unterlagen und Daten des Liegenschaftskatasters herangezogen.
Ist ein Grenzzeichen verschwunden oder zerstört, kann der betreffende Grenzpunkt im Rahmen einer Grenzvermessung erneut bestimmt und gegebenenfalls wieder abgemarkt werden.
Typische Gründe für verschwundene Grenzzeichen sind beispielsweise:
- Bau- oder Erdarbeiten
- Straßen- und Gartenarbeiten
- neue Einfriedungen oder Mauern
- landwirtschaftliche Arbeiten
- ältere, nicht mehr erkennbare Grenzmarkierungen
Grundstücksgrenze selbst ausmessen?
Online-Karten, Luftbilder oder Auszüge aus der Liegenschaftskarte können einen ersten Überblick geben. Für die verbindliche Übertragung einer Grundstücksgrenze in die Örtlichkeit reichen sie jedoch nicht aus.
Wer beispielsweise einen Zaun oder eine Mauer unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichten möchte, sollte sich daher nicht allein auf vorhandene Zäune, Mauern oder Kartenansichten verlassen. Auch z. B. das unterirdische Fundament eines Zaunes darf nicht über die Grenze ragen.
Die amtliche Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI).
Wie läuft eine Grenzbestimmung ab?
Bei einer Grenzbestimmung werden zunächst die vorhandenen Unterlagen des Liegenschaftskatasters ausgewertet. Anschließend wird die bestehende Flurstücksgrenze vermessungstechnisch in die Örtlichkeit übertragen.
Vereinfacht läuft das Verfahren so ab:
- Unterlagen des Liegenschaftskatasters werden ausgewertet.
- Die Grenzpunkte werden vor Ort bestimmt.
- Fehlende Grenzzeichen können entsprechend den rechtlichen Vorgaben neu abgemarkt werden.
- Die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten werden ggf. zum Grenztermin eingeladen.
- Das Ergebnis wird dokumentiert und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Damit erhalten die Beteiligten eine amtlich bestimmte und nachvollziehbare Grundstücksgrenze.
Wann ist eine Grenzvermessung besonders sinnvoll?
Eine Überprüfung der Grundstücksgrenze empfiehlt sich insbesondere, wenn:
- ein Grenzstein fehlt oder nicht mehr auffindbar ist,
- ein neuer Zaun oder eine Mauer errichtet werden soll,
- vor einem Bauvorhaben nur geringe Abstände zur Grenze bestehen,
- der Verlauf der Grenze zwischen Nachbarn unterschiedlich eingeschätzt wird,
- ein Grundstück gekauft oder verkauft werden soll,
- vorhandene Zäune, Mauern oder Hecken möglicherweise nicht auf der tatsächlichen Grundstücksgrenze stehen.
Gerade vor größeren Baumaßnahmen lassen sich durch eine frühzeitige Klärung spätere Unstimmigkeiten vermeiden.
Was kostet es, einen Grenzstein wiederherstellen zu lassen?
Die Kosten einer amtlichen Grenzbestimmung und Abmarkung in Rheinland-Pfalz richten sich nach dem landesweit geltenden Gebührenrecht.
Entscheidend sind unter anderem:
- die Anzahl der zu bestimmenden Grenzpunkte,
- Art und Umfang der erforderlichen Abmarkungen,
- der Bodenwert der betroffenen Grundstücke sowie
- der konkrete Umfang der Vermessung.
Eine pauschale Preisangabe ist deshalb ohne Kenntnis des Grundstücks meist nicht sinnvoll. Anhand von Gemarkung, Flur und Flurstück kann vorab geprüft werden, welche Vermessungsleistung erforderlich ist.
Grenzstein fehlt? Wir prüfen Ihre Grundstücksgrenze
Das Vermessungsbüro Esch führt mit seinen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren amtliche Katastervermessungen in Rheinland-Pfalz durch.
Wir unterstützen Grundstückseigentümer, Bauherren und Käufer unter anderem bei Grenzbestimmungen, Grenzvermessungen, Abmarkungen und Grundstücksteilungen.
Unser Schwerpunkt liegt unter anderem im Landkreis Cochem-Zell, im Raum Wittlich und Bernkastel-Kues, Trier sowie im Landkreis Trier-Saarburg.
Wenn ein Grenzstein fehlt oder Sie vor einem Bauvorhaben Klarheit über Ihre Grundstücksgrenze benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Für eine erste Einschätzung reichen in der Regel die Lage des Grundstücks beziehungsweise Gemarkung, Flur und Flurstück.
Katastervermessung anfragen
Schicken Sie uns einfach eine kurze Nachricht mit Ihrem Anliegen und der Grundstücksadresse. Wenn vorhanden, fügen Sie bitte Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer oder einen Lageplan bei.
Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen. Die Gebührenschätzung erstellen wir Ihnen immer kostenlos.