Katastervermessung

Erstmalige amtliche Feststellung von bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkten
(Ob eine Grenze erstmalig festzustellen ist, muss im Einzelfall geprüft werden)

Anwendung: z. B. Klärung von Grenzverläufen im Wald (Urkataster)

Vermessung des neuen Gebäudes oder Anbaus nach Fertigstellung des Rohbaus

Hinweis: Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus, einen Antrag auf Gebäudeeinmessung bei einer öffentlichen Vermessungsstelle in Rheinland-Pfalz wie zum Beispiel in unserem Büro zu stellen (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 LGVerm).

Übertragung von bestehenden und neuen Flurstücksgrenzen samt Grenzpunkten in die Örtlichkeit. Hierbei werden neben den neuen Flurstücksgrenzen auch in einem gewissem Umfang die bestehenden Flurstücksgrenzen geprüft.

Anwendung: z. B. Bildung von Bauplätzen aus landwirtschaftlichen Flächen, Aufteilung von Grundbesitz zur Erbauseinandersetzung oder Schenkung

Sonderung (Teilung) des Flurstücks auf der Grundlage festgestellter Flurstücksgrenzen ohne eine Übertragung in die Örtlichkeit durch Grenzmarken (Ob eine Sonderung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden)

Anwendung: z. B. Bildung von Bauplätzen

Vereinigung von Flurstücken im amtlichen Liegenschaftskataster

Anwendung: z. B. Vereinfachung und Zusammenlegung der eigenen Flurstücke, teilweise Voraussetzung zur Genehmigung von Neubauten wenn diese auf mehreren Flurstücken gebaut werden sollen

Hoheitlich-vermessungstechnische Unterstützung bei Baumaßnahmen von langgestreckten Anlagen wie Straßen und Wegen

Hoheitlich-vermessungstechnische Unterstützung von freiwilligen und gesetzlichen Baulandumlegungen sowie Flurbereinigungen

Die Abrechnung von hoheitlichen Katastervermessungen erfolgt in Rheinland-Pfalz einheitlich und unabhängig von der Vermessungsstelle nach der „Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse“. Hierbei setzen sich die Gebühren aus vielen individuellen Bausteinen zusammen, wodurch eine pauschale Angabe schwierig ist.

Gerne erstellen wir Ihnen für Ihr Anliegen eine kostenlose Kostenschätzung der Gebühren.

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